Fotografie aus Leidenschaft
Die Dame im Vordergrund ist meine „Bessere Hälfte“.
Bei den Protagonisten im HG habe ich die Gesichter geschwärzt.
Reicht das oder gilt hier der § 23 des KunstUrhG ???
(Erlaubt ist nach § 23 KunstUrhG die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk (z. B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen)
Deswegen mag ich auch nicht mehr Personen abzulichten, ist bestimmt immer jemand dabei, der es zur Anzeige bringt.
Laut Dem Präsidenten des DVF und seines Zeichens Rechtsanwalt, sind in deinem Bild die Personen Beiwerk da sie nicht fokussiert sind. Ich mache mich inzwischen nicht mehr verrückt. Sollen die doch ruhig kommen….😬😎
Ich kann aber durchaus verstehen wenn jemand ein mulmiges Gefühl hat. LG
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Das genau der Grund, warum ich immer versuche Bilder ohne Personen zu machen, aber manchmal geht es leider nicht anders. Dann ist es mir auch egal 😐
LG Roland
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